Anke Werner Rechtsanwältin

Anke Werner Rechtsanwältin ist seit über 25 Jahren in Ludwigshafen am Rhein tätig und bietet Rechtsberatung in verschiedenen Bereichen wie Familienrecht, Immobilienrecht, Straßenverkehrsrecht, Erbrecht, Mietrecht und Vertragsrecht an.

Wilhelminenstraße 70, 67065 Ludwigshafen am Rhein

Anke Werner Rechtsanwältin ist seit über 25 Jahren in Ludwigshafen am Rhein tätig und bietet Rechtsberatung in verschiedenen Bereichen an. Frau Werner wurde 1958 in Krefeld geboren und absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin für Englisch und Französisch an der Berlitz Sprachenschule in Krefeld. Im Jahr 1979 absolvierte sie die Ausbildung zur staatlich geprüften Fremdsprachensekretärin an der Industrie- und Handelskammer in Düsseldorf. Nachdem sie als Fremdsprachensekretärin für ein Chemie-Unternehmen in Kempen tätig war, begann sie 1980 ihr Hochschulstudium an der Universität Heidelberg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 1986 leistete sie ihr Referendariat unter anderem beim Landgericht Heidelberg und beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ab und legte 1989 das zweite juristische Staatsexamen ab. Von 1989 bis 1993 war Frau Werner als Rechtsanwältin in der Kanzlei Johann Klingspor in Heidelberg tätig. Anfang 1993 entschloss sie sich, eine Tätigkeit in den neuen Bundesländern aufzunehmen und war im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen im Landkreis Uecker-Randow/Pasewalk in beratender Funktion beschäftigt. Seit Anfang 1997 führt sie ihre eigene Kanzlei in Ludwigshafen-Mundenheim. Anke Werner Rechtsanwältin bietet Rechtsberatung in verschiedenen Bereichen an. Zum Familienrecht gehören im Wesentlichen alle privatrechtlichen Fragestellungen, die sich bei einer Eheschließung bzw. Ehescheidung ergeben. Hierzu gehören der Entwurf von Eheverträgen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eheleuten, das Recht der Ehescheidung, Ausgleich von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich), Hausrat, elterliche Sorge/Umgangsrecht für die Kinder, Unterhaltsfragen und Zugewinnausgleich. Im Immobilienrecht werden die rechtlichen Fragen bei Kauf und Verkauf von Immobilien unter Privatleuten und auch deren öffentlich-rechtliche Belange (z.B. Grundbuchrecht) behandelt. Hierhin gehört auch das Wohnungseigentumsrecht. Das Straßenverkehrsrecht betrifft im Wesentlichen Fragen der Haftung und des Schadensersatzes bei Verkehrsunfällen und das diesbezüglich geltende Recht der Ordnungswidrigkeiten (z.B. das Vorgehen gegen Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung) und bei Straftaten im Straßenverkehr (wie z.B. „Fahrerflucht' oder Straßenverkehrsgefährdung). Das Erbrecht regelt die Rechtsfolgen, die beim Tod einer Person eintreten. Hier werden die Fragen der Erbfolge beantwortet (wie z.B.: Wer ist Erbe geworden? Welche Rechte hat der Erbe? Wer hat Pflichtteilsansprüche? Wie setze ich ein Testament auf? Was ist ein Erbvertrag?) Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter, womit in der Praxis meist Wohnungsmietrecht gemeint ist. Hier werden die Fragen der Wirksamkeit und Rechtsfolge mietvertraglicher Klauseln behandelt. Häufige Problematik sind z.B. das Kündigungsrecht, die Mieterhöhung und die Nebenkosten. Das Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen 2 Parteien (oder mehreren), die sich schriftlich oder mündlich (meist gegenseitig) zu einer Leistung (oder einem Tun oder einem Unterlassen) verpflichtet haben. Durch einen Vertrag entsteht für eine oder beide Parteien ein - einklagbarer - Anspruch auf eine bestimmte Leistung. Jeder Mensch geht täglich meist mehrere Verträge ein - oft ohne sich dessen bewusst zu sein. Betritt man eine Bäckerei und verlangt ein Brötchen, erhält und bezahlt es, hat man bereits einen Vertrag abgeschlossen und erfüllt. Hier gibt es natürlich meist keine Probleme. Aber auch wenn man zum Arzt geht oder in einen Bus einsteigt, schließt man einen Vertrag ab.

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