autricon GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Die autricon GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Neuhofen bietet individuelle Lösungen und transparente Honorare für ihre Kunden.

Otto-Dill-Straße 4, 67141 Neuhofen

Die autricon GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Neuhofen ist ein Unternehmen der Kategorie Steuerberater. Das Team ist darauf spezialisiert, individuelle Lösungen für seine Kunden zu erarbeiten und dabei ihre Interessen zu achten. Dabei legt das Unternehmen großen Wert auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Ab Juli 2020 firmiert das Unternehmen unter dem Namen AUTRICON Steuerberatungsgesellschaft. Dabei ändert sich für die Kunden nichts Wesentliches, jedoch nutzt das Unternehmen die Gelegenheit, um die zentralen Aspekte seiner Arbeit neu auszurichten und seine jahrzehntelangen Erfahrungswerte noch besser herauszustellen. Die autricon GmbH Steuerberatungsgesellschaft bietet ihren Kunden transparente Honorare, flexible Öffnungszeiten, Hol- und Bringservice sowie Hilfe bei Softwarelösungen. Das Unternehmen ist stets bemüht, seinen Kunden Zeit zu schenken und ihre tägliche Arbeit zu erleichtern. So kann das Team beispielsweise mit dem „Teamviewer“ auf den PC des Kunden schalten und bei kurzfristigen Fragen helfen. Auf der Website des Unternehmens finden Kunden Informationen und Arbeitshilfen, die ihnen die tägliche Arbeit erleichtern sollen. Des Weiteren informiert das Unternehmen auf seiner Website über die vom Bundestag beschlossene Inflationsprämie. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Zulage von bis zu 3.000 Euro gewähren, um sie bei den gestiegenen Kosten für erwerbsbedingte Wegekosten zu entlasten. Dabei handelt es sich um eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber auf freiwilliger Basis gewähren können. Ab dem 01.01.2023 müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Das Verfahren war im Jahr 2022 optional und ist ab 2023 verpflichtend. Die autricon GmbH Steuerberatungsgesellschaft bittet ihre Kunden, ihr mitzuteilen, ab wann in ihrem Unternehmen generell eine Attestpflicht besteht. Sollten keine abweichenden Angaben vorliegen, geht das Unternehmen grundsätzlich von der Verpflichtung zur Vorlage einer AU spätestens am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit aus. Kunden können die Arbeitsunfähigkeitszeiten auch in Listenform mitteilen und dazu einen Vordruck von der autricon GmbH Steuerberatungsgesellschaft erhalten.

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